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<h3>Abschied von der "Upper Class"</h3>

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<h3>Juniorwahl zur Landtagswahl am 14. März 2021</h3>

Juniorwahl zur Landtagswahl am 14. März 2021

Schulgebäude
<h3>Abiturienten spenden an das Eifeltierheim in Altrich</h3>

Abiturienten spenden an das Eifeltierheim in Altrich

Mathematik-Kängurus
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Freizeit
18. November 2020

Elternbrief des Schulleiters: Maßnahmen im Kampf gegen unkontrollierte Ausbreitung von SARS-CoV2-Infektionen

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern, liebe Kolleg*innen,

die aktuellen Fallzahlen von SARS-CoV2-Infektionen in ganz Rheinland-Pfalz und damit auch im Landkreis Bernkastel-Wittlich machen eine ganze Reihe von Maßnahmen im Kampf gegen die unkontrollierte Ausbreitung des Virus notwendig. Jedem von uns wird damit viel abver­langt. Aktuell gibt es zwar nur 2 Schüler*innen an unserer Schule, die als Verdachtsfall ge­zählt werden, auch wenn sie selbst nicht positiv getestet sind. Wir alle wissen aber, dass trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, die wir treffen, es mehr als nur Glück wäre, wenn unsere Schule von an Covid19-Infizierten verschont bliebe. So wie Angst ein schlechter Ratgeber ge­nerell, aber besonders in Krisenzeiten ist und eine fatalistische Haltung niemand hilft, so heißt es auch für uns, den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern aktiv, vorausschauend und achtsam das in unserer Macht Stehende zu tun. Unser Ziel ist es, unser Verhalten, in en­ger Anlehnung an die Verordnungen und Vorgaben des Ministeriums, auf die jeweilige Situa­tion vor Ort abzustimmen, damit der Regelbetrieb [sog. Szenarium I: Präsenzunterricht für alle Schüler*innen] so lange wie möglich und verantwortbar aufrechterhalten wird.

Sollte das Ministerium die Entscheidung treffen, dass die Schulen zur Reduzierung der gleich­zeitig an der Schule präsenten Schüler*innen auf Hybridunterricht umstellen müssen [sog. Szenarium II], dann werden unsere Schüler*innen nicht wie vor den Sommerferien im wö­chentlichen Wechsel, sondern im täglichen Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht beschult [Die Jahrgangsstufen 5 und 13 wären vom Hybridunterricht nicht betroffen. Für diese beiden Jahrgänge würde der Präsenzunterricht wie im Regelbetrieb in Szenario I statt­finden].

Unabhängig davon, in welchem Szenarium wir uns befinden, ist die Beschulung nicht ohne vorübergehende Einschränkung der persönlichen Freiheit möglich. Dies ist eine z.T. schmerz­hafte, aber m.E. nach eine doch relativ verkraftbare und hinzunehmende Notwendigkeit.

Die Mitglieder unserer Schulgemeinschaft halten sich an die zu Beginn der Pan­demie aus­führlich besprochenen Hygiene- und Abstandsregeln [AHA-Regeln] sowie an die Vorgaben für die Raumhygiene [u.a.: Einhaltung der Empfehlung der Innenraumlufthygiene-Kommis­sion zum sachgerechten Lüften in Schulen vom 12.8.2020]. Ob in der kalten Jahres­zeit mo­bile Luftreiniger ergänzend oder auch als Ersatz für das aktive Lüften über Fenster in Unter­richtsräumen eingesetzt werden sollten, ist ein heiß diskutiertes Thema. Das Umwelt­bundes­amt empfiehlt in seiner Handreichung vom 15.10.2020, mobile Luftreiniger nur in Ausnah­mefällen und als flankierende Maßnahme einzusetzen. Wie in den meisten Schulen wird auch am Nikolaus-von-Kues-Gymnasium ausschließlich über Fenster gelüftet. Lüften ist dabei notwendig zur Abfuhr von Kohlendioxid, chemischen Stoffen und lufttragenden Parti­keln. Anzustreben ist ein -Wert im Mittel über die Unterrichtseinheit vom 1000 ppm. Das In­fektionsrisiko durch mit Viren belasteten Aerosole in der Raumluft wird dann im Allge­meinen nur noch als gering eingeschätzt. Die Vorgaben der Raumhygiene werden an unserer Schule durch Stoß- bzw. Querlüftung vorgenommen, bei der alle 20 Minuten fünf Minuten sowie während der Dauer von Pausen gelüftet wird. Sieben mobile -Messgeräte sind im ständi­gen Einsatz, um ein sicheres Gefühl für rechtzeitiges Lüften zu bekommen.

Die Maskenpflicht, die nach den Herbstferien dahingehend verschärft wurde, dass alle Schü­ler*innen und Lehrer*innen nicht nur auf dem gesamten Schulgelände, sondern auch im Un­terricht die Maske tragen müssen, gilt zunächst bis zum 30.11.2020. Dies ergibt sich aus §12 der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 30.10.2020.

Der bestmögliche Schutz der Gesundheit der Schüler*innen wie der Lehrer*innen ist das Ziel, welches wir gleichzeitig unter den kleinstmöglichen Auswirkungen auf den Schulbetrieb verfolgen.

Jeder Einzelne und jede Einzelne ist verantwortlich für die Einhaltung der im Hygieneplan der Schule formulierten Corona-Regeln und damit für die eigene Gesundheit und die Gesundheit aller anderen.

Liebe Eltern, helfen Sie mit, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Kinder die Hygie­neregeln und die Anweisungen der Lehrkräfte weiterhin ernst nehmen und umsetzen.

Zum Schluss wünsche ich uns allen ein Stück Gelassenheit und Ruhe, damit wir die uns alle belastende und außergewöhnliche Situation gemeinsam bewältigen und gut überstehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Schmitt

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