1. Präsenzunterricht im Klassenverband
Am Montag, den 30.08.2021, findet der Präsenzunterricht im regulären Klassenverband ohne Abstandsgebot unter strikter Einhaltung der Infektions- und Hygienemaßnahmen statt [d.h.: Abstandsregel (außer im Präsenzunterricht); persönliche Hygiene (Verzicht auf Körperkontakt; Husten- und Niesetikette beachten; Händewaschen/Händedesinfektion); Raumhygiene (regelmäßiges Lüften)
2. Maskenpflicht
Um einen sicheren Start in das neue Schuljahr zu ermöglichen, sind alle Personen inzidenzunabhängig verpflichtet, im gesamten Schulgebäude Maske zu tragen. Dies gilt auch während des Unterrichts am Platz. Im Freien kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden [dies gilt auch für den Sportunterricht im Freien]. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 10. September.
2. Testpflicht
Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur zulässig für Schüler/innen und Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden [Ausnahme: vollständig Geimpfte und Genesene]. Alle anwesenden Schüler/innen führen am Montag, den 30.08.2021, den Selbsttest zu Unterrichtsbeginn [in der Klassen-/Stammkursleiterstunde] unter Anleitung durch. Vollständig Geimpfte bzw. Genesene legen eine entsprechende Bescheinigung in Papierform oder digital vor. Die Testpflicht vor Ort in der Schule kann ersetzt werden durch den Nachweis einer Selbsttestung zu Hause [qualifizierte Selbstaussage] oder mittels einer Bescheinigung über die Durchführung eines Schnelltests in einer Teststation [beide Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein].
3. Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen
Tritt ein Infekt mit allgemeiner Erkältungssymptomatik auf, darf die Schule nicht besucht werden.
4. Meldepflicht bei Covid 19
Sowohl der Verdacht einer COVID-19 Erkrankung sowie die Erkrankung selbst ist meldepflichtig [bitte (auch) sofort die Schule informieren].