Während der Herbstferien hat sich die Situation, was die Zahl der an Covid-19-Erkrankten betrifft, in unserem Landkreis (und auch deutschlandweit) deutlich verschärft. Auf Grund des anhaltend steigenden Infektionsgeschehens im Landkreis Bernkastel-Wittlich wurde durch die Kreisverwaltung als Kreisordnungsbehörde nach Beratung der lokalen Taskforce für den Landkreis Bernkastel-Wittlich, bestehend aus Vertretern des Landkreises (Kreisverwaltung, Landkreistag) und des Landes (ADD, LSJV, Polizei, MdI, BM, MSAGD), weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen.
Eine Maßnahme betrifft auch die Maskenpflicht an Schulen: An allen weiterführenden Schulen gilt während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht. Die Hygienekonzepte der Schulen bleiben darüber hinaus unberührt.
Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ist die Maskenpflicht an Schulen verbindlich durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises angeordnet, die seit Dienstag, 26.10.2020, in Kraft getreten ist und vorerst für 14 Tage bis einschließlich 10.11.2010 gelten wird. Vor Ablauf der Regelung wird die Taskforce erneut über das Erforderliche beraten und entscheiden.