Leitbild
des Nikolaus-von-Kues-Gymnasiums
An
unserer Schule arbeiten Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen
und Schüler und Eltern in gegenseitiger Verantwortung vertrauensvoll
zusammen.
Im
Sinne des Toleranzgedankens, wie er von Nikolaus-von-Kues, dem Namensgeber
unseres Gymnasiums, erläutert und gelehrt wurde, akzeptieren und respektieren
wir einander in unserer Vielfältigkeit.
Verzicht
auf Gewalt in jeder Form ist uns besonders wichtig.
Wir
wollen in einer Atmosphäre des gegenseitigen Angenommenseins und mit einem
modernen Unterricht ein Höchstmaß an Leistungsbereitschaft erzielen. Dabei ist
die aktive und selbstständige Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler ein
unverzichtbares Element. Lehrerinnen und Lehrer sind sich ihrer Verpflichtung
als Vorbilder jederzeit bewusst. Die Eltern engagieren sich für das Leben der
Schulgemeinschaft.
Die
Schule sieht ihre Aufgabe in der ganzheitlichen Förderung ihrer Schülerinnen
und Schüler; dabei hat der Unterricht oberste Priorität, soll aber durch ein
vielfältiges Angebot an Aktivitäten ergänzt und bereichert werden.
Der
Wille zur ganzheitlichen Förderung schließt auch die Gesundheit aller
Mitglieder der Schulgemeinschaft ein.
Das
Prinzip der Verantwortlichkeit gilt nicht nur gegenüber den Personen, sondern
auch gegenüber der Umwelt im engeren und
weiteren Sinn.
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Mit
ihrem Leitbild hat sich die Schulgemeinschaft des Nikolaus-von-Kues-Gymnasiums
auf die Prinzipien und Werte geeinigt, auf denen ihre Zusammenarbeit aufbaut.
Diese Werte sollen zunächst dazu beitragen, das Schulleben in gedeihlicher
Weise zu leiten; darüber hinaus entsprechen sie aber auch dem Bildungsauftrag
der Schule, die ihr anvertrauten jungen Menschen zu freien und
verantwortungsbewussten Individuen in einer demokratischen Gesellschaft zu
erziehen.
Jedes
Mitglied der Schulgemeinschaft verpflichtet sich auf das Leitbild und seine
Wertvorstellungen.
Der
Umsetzung des Leitbildes in die konkreten Situationen des Schullebens dienen die
folgenden Richtlinien und Vereinbarungen.
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Kommunikation („vertrauensvolle
Zusammenarbeit“)
·
Lehrerinnen und Lehrer nehmen bei
auftretenden Problemen von Schülerinnen
und Schülern (Leistungsabfall, Disziplinprobleme, Verhaltensänderungen)
Kontakt mit dem Elternhaus auf.
·
Sie kommen im Rahmen des Möglichen
den Wünschen von Eltern nach persönlichem oder telefonischem Kontakt
(vermittelt über das Schulsekretariat) nach.
·
Die Schulleitung informiert regelmäßig
über alle wichtigen Schulangelegenheiten.
·
Der Schulelternbeirat hält Kontakt
zu den Klassenelternsprechern, z.B. dadurch, dass er sie einmal jährlich zu
einer Sitzung des Schulelternbeirats einlädt.
·
Lehrerinnen und Lehrer nehmen sich
Zeit für persönliche Gespräche mit Schülerinnen und Schülern, je nach Bedeutung sofort oder bei nächster
Gelegenheit.
Toleranzgedanke
·
Lehrerinnen und Lehrer verpflichten
sich, in ihrem Unterricht das Ziel eines selbstverantwortlichen und
selbstbewussten Individuums zu verfolgen, das seine eigene Meinung vertreten
kann und gleichzeitig dazu in der Lage ist, andere Meinungen zu akzeptieren.
·
Voraussetzungen für Toleranz ist
die Möglichkeit für jeden, eine eigene Identität zu finden und nicht auf eine
bestimmte Rolle festgelegt zu werden
·
Alle Angehörigen der
Schulgemeinschaft fühlen sich dem Gedanken der Toleranz auch außerhalb der
Schule verpflichtet
·
Intolerantes Verhalten kann nicht
toleriert werden.
·
Diskriminierung aufgrund Hautfarbe,
Aussehen, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung wird nicht nur
abgelehnt, sondern ist ein Verhalten, dem wir aktiv entgegentreten.
·
Wer diese Wertvorstellungen
missachtet, stellt sich außerhalb der Schulgemeinschaft, die ihr Leitbild durch
konsequentes Vorgehen schützen wird.
Gewaltfreiheit
·
Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen
und Schüler, Eltern verzichten auf physische, psychische, verbale Gewalt.
·
Entstehende Konflikte werden ohne
Anwendung von Gewalt gelöst. Dazu werden z.B.
Streitschlichter-Projekte unterstützt und umgesetzt.
·
Gewalt-Prävention wird weiter
vorangetrieben.
·
Gewalt wird nicht nur nicht
angewendet, sondern auch nicht geduldet. (Zivilcourage!)
·
Auch die Eltern praktizieren eine
gewaltfreie Erziehung.
Atmosphäre
des gegenseitigen Angenommenseins
·
Alle praktizieren einen
respektvollen Umgangston und sachliche Kommunikation.
·
Fairness und Respekt voreinander
bestimmen das Verhalten sowohl der Schülerinnen und Schüler untereinander als
auch das zu den Lehrerinnen und Lehrern und der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber
den Schülerinnen und Schülern.
·
Daraus folgen auch gegenseitige Rücksichtnahme
und gegenseitige Förderung im Sinne des Bildungsziels (auch der Schülerinnen
und Schüler untereinander). Ein gutes Beispiel dafür ist der Einsatz der
Tutoren.
·
Die Schülerinnen und Schüler
achten darauf, andere bei der Arbeit nicht zu stören (im Unterricht, während
Freistunden im Gebäude oder auf dem Hof).
·
Lehrerinnen und Lehrer achten
darauf, dass solche Störungen vermieden werden (z.B. durch verantwortungsvolles
und pünktliches Wahrnehmen der Aufsichtspflicht).
·
Schülerinnen und Schüler finden
in Lehrerinnen und Lehrern und in der Schulleitung aufgeschlossene und
vertrauenswürdige Ansprechpartner bei schulischen und auch persönlichen
Problemen, werden aber nicht dazu gedrängt, Lehrerinnen und Lehrern private
Schwierigkeiten anzuvertrauen; sie wissen, dass Inhalte dieser Gespräche
vertraulich bleiben und schon gar nicht Gegenstand des Unterrichts werden.
·
Persönlicher Tadel erfolgt nur
ausnahmsweise in Gegenwart der Lerngruppe, sondern möglichst im Gespräch unter
vier Augen.
·
Schülerinnen und Schüler werden
nicht wegen schlechter Leistung persönlich herabgesetzt. „Schlechte“
erfahren dieselbe Wertschätzung wie „gute“.
·
Lehrerinnen und Lehrer geben Schülerinnen
und Schülern einen Vorschuss an Vertrauen, z.B. bei einmal nicht
vorhandenen Hausaufgaben.
·
Neue Mitschülerinnen und Mitschüler
erhalten Unterstützung bei der Integration in die Klassen- und
Schulgemeinschaft.
·
Die Eltern geben ihren Kindern den
nötigen Rückhalt und nehmen die Vermittlung von Werten ernst, die soziale
Integration ermöglichen
Leistungsbereitschaft
in modernem Unterricht
·
Schulleitung und Kollegium unterstützen
das Bemühen der Schülerinnen und Schüler
um einen erfolgreichen Schulabschluss.
·
Erziehung wird gefördert durch
Miteinander und Zusammenarbeit.
·
Lehrerinnen
und Lehrer ermöglichen ihren Schülerinnen und Schülern das Übernehmen von Verantwortung für
das Unterrichtsgeschehen und – ihrem Alter gemäß – aktive Mitgestaltung
des Unterrichts; dabei verleugnen sie jedoch nicht ihre leitende und lenkende
Funktion und die damit verbundene eigene Verantwortung.
·
Lehrerinnen und Lehrer wissen, dass
sie gerade in Bezug auf Leistungsbereitschaft einen Vorbildcharakter für ihre Schülerinnen
und Schüler haben.
·
Lehrerinnen und Lehrer bereiten
ihren Unterricht gründlich vor und halten ihn gewissenhaft; die
Leistungsanforderungen und die Notengebung sind gleichermaßen transparent.
·
Lehrerinnen und Lehrer bilden sich
in ihren Fachgebieten fort.
·
Schülerinnen und Schüler
erkennen, dass gymnasiale Bildung immer noch ein Privileg ist, mit dem sie
bewusst umgehen sollen, und dass sie für ihre Bildung auch (in einem ihrem
Alter entsprechenden Ausmaß) selbst verantwortlich sind, d.h. sie richten sich
nicht ausschließlich nach Vorgaben ihrer Lehrerinnen und Lehrer, sondern kümmern
sich selbstständig um Hausaufgaben, Vorbereitung auf den Unterricht und
Sicherung des Erlernten.
·
Schülerinnen und Schüler tragen
durch angemessenes Verhalten zu ihrem Lernerfolg und dem ihrer Mitschülerinnen
und Mitschüler bei.
·
Schülerinnen und Schüler fördern
sich in ihrer Leistungsfähigkeit gegenseitig und arbeiten ohne Rivalitätsdenken
zusammen, z.B. durch von ihnen selbst organisierte Nachhilfe.
·
Eltern
zeigen Interesse am Lernfortschritt ihrer Kinder und am schulischen Geschehen,
nehmen schulische Informationsmöglichkeiten wahr, tragen das Erziehungsziel der
Schule mit.
·
Sie unterstützen ihre Kinder, ohne
ihnen das selbstverantwortliche Handeln abzunehmen, und gewähren ihnen die
notwendigen Freiräume.
Moderner
Unterricht
·
Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen
und Schüler und Eltern sind offen für Veränderungen.
·
Projekt- und Teamarbeit gehören
neben den traditionelleren Unterrichtsmethoden selbstverständlich zum
Unterrichtsgeschehen.
·
Neue Entwicklungen
(Unterrichtsmethoden, Medieneinsatz) werden gewissenhaft geprüft und im Sinne
der Effektivität des Unterrichts eingesetzt.
Ganzheitliche
Förderung
·
Die Schule ist nicht nur Ort des
Lernens, sondern auch des Lebens. Die Schule macht eine Vielzahl von außerunterrichtlichen
Angeboten, wobei sie auch Eltern mit entsprechenden Fähigkeiten einbezieht. Sie
erwartet, dass solche Angebote auch angenommen werden.
·
Dazu gehört auch die Möglichkeit
zu multikulturellem Austausch.
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Alle Veranstaltungen sind nicht
Selbstzweck, sondern dienen der Förderung der Schülerinnen und Schüler.
·
Sie treten weder miteinander noch
mit dem Unterricht in Konkurrenz.
·
Eltern begleiten und unterstützen
(z.B. durch Teilnahme) die außerunterrichtlichen Angebote der Schule.
Gesundheit
·
Schülerinnen und Schüler beeinträchtigen
nicht die Gesundheit der anderen durch Rauchen in der Schule und in deren
Umkreis; Lehrerinnen und Lehrer und Eltern sind sich gegenüber den Schülerinnen
und Schüler, ältere Schülerinnen und Schüler gegenüber den jüngeren ihrer
Vorbildwirkung bewusst.
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Dies gilt auch für den Konsum von
Alkohol.
·
Die Schule informiert über gesunde
Ernährung und regt die Schülerinnen
und Schüler zu entsprechendem Verhalten an.
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Soweit es ihr möglich ist, bietet
die Schule Möglichkeiten zur Entspannung. (eigener Raum, im Unterricht,
Angebote wie Klangtherapie).
·
Sie nimmt die Aufklärung über die
Möglichkeiten der Verhütung und die Gefahr von AIDS ernst.
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Die Schule betrachtet die Drogenprävention
als unverzichtbaren Teil ihres Erziehungsauftrags.
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Die Eltern achten darauf, dass ihre
Kinder genug Schlaf bekommen.
Verantwortlichkeit
gegenüber der Umwelt
·
Im Umgang mit Sachwerten/Eigentum
der Schule lassen alle Mitglieder der Schulgemeinschaft Ordnung und Sauberkeit
walten.
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Jede Klasse ist für ihren
Klassenraum besonders verantwortlich; Lerngruppen, die sich in einem anderen
Klassenraum aufhalten, verhalten sich wie Gäste.
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Zerstörungen und mutwillige
Verschmutzungen sind ebenso zu unterlassen wie bedenkenloser Verbrauch z.B. von
Energie und Hinterlassen von Müll.
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Die Pflicht zur Sorgfalt gilt
gerade auch für den Umgang mit dem Eigentum anderer Personen.
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Die Blumenbete und Grünanlagen auf
dem Schulhof und an seinem Rand werden pfleglich behandelt.
zur Powerpointpräsentation zum Leitbild